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   BGH, 20.12.2018 - X ZR 56/17   

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https://dejure.org/2018,50267
BGH, 20.12.2018 - X ZR 56/17 (https://dejure.org/2018,50267)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2018 - X ZR 56/17 (https://dejure.org/2018,50267)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - X ZR 56/17 (https://dejure.org/2018,50267)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Recht zur Veränderung eines Patentanspruch unter Einbeziehung eines von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstandes im Nichtigkeitsverfahren; Streitpatent betreffend einer Schaltungsanordnung zum Betreiben einer Halbleiterlichtquelle

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Veränderung des Patentanspruchs durch Einbeziehung eines von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstandes - Schaltungsanordnung III

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IntPatÜbkG Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 4
    Recht zur Veränderung eines Patentanspruch unter Einbeziehung eines von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstandes im Nichtigkeitsverfahren; Streitpatent betreffend einer Schaltungsanordnung zum Betreiben einer Halbleiterlichtquelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Veränderung des Patentanspruchs im Nichtigkeitsverfahren nur begrenzt möglich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Veränderung des Patentanspruchs im Nichtigkeitsverfahren nur begrenzt möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2019, 389
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht

    Auszug aus BGH, 20.12.2018 - X ZR 56/17
    Deshalb darf ein Patentanspruch im Nichtigkeitsverfahren nicht so geändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht (BGH, Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, GRUR 2005, 145, 146 - elektronisches Modul).
  • BGH, 09.09.2010 - Xa ZR 14/10

    Windenergiekonverter

    Auszug aus BGH, 20.12.2018 - X ZR 56/17
    Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen ein erloschenes Patent besteht hingegen, wenn der Patentinhaber auf alle Ansprüche aus dem Patent verzichtet hat (BGH, Urteil vom 9. September 2010 - Xa ZR 14/10, GRUR 2010, 1084 Rn. 10 - Windenergiekonverter).
  • BGH, 24.05.2016 - X ZR 28/14

    Patentnichtigkeitsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Klärung des

    Auszug aus BGH, 20.12.2018 - X ZR 56/17
    Dafür ist nicht erforderlich, dass der Kläger wegen Verletzung des Patents durch eine Klage oder Abmahnung in Anspruch genommen worden ist (BGH, Beschluss vom 12. März 1981 - X ZB 16/80, juris Rn. 14 f.; Urteil vom 24. Mai 2016 - X ZR 28/14, juris Rn. 11).
  • BGH, 12.03.1981 - X ZB 16/80

    Feststellung der teilweisen Unwirksamkeit eines deutschen Gebrauchsmusters -

    Auszug aus BGH, 20.12.2018 - X ZR 56/17
    Dafür ist nicht erforderlich, dass der Kläger wegen Verletzung des Patents durch eine Klage oder Abmahnung in Anspruch genommen worden ist (BGH, Beschluss vom 12. März 1981 - X ZB 16/80, juris Rn. 14 f.; Urteil vom 24. Mai 2016 - X ZR 28/14, juris Rn. 11).
  • BPatG, 22.02.2017 - 6 Ni 7/15

    Anspruch auf Nichtigerklärung eines europäischen Patents mit der Bezeichnung

    Auszug aus BGH, 20.12.2018 - X ZR 56/17
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 22.02.2017 - 6 Ni 7/15 (EP) -.
  • BGH, 09.01.2024 - X ZR 74/21

    Happy Bit

    Ein Patentanspruch darf im Nichtigkeitsverfahren nicht so geändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - X ZR 56/17, GRUR 2019, 389 Rn. 33 - Schaltungsanordnung III und Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, GRUR 2005, 145, 146 - Elektronisches Modul).

    Deshalb darf ein Patentanspruch im Nichtigkeitsverfahren nicht so geändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - X ZR 56/17, GRUR 2019, 389 Rn. 33 - Schaltungsanordnung III; Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, GRUR 2005, 145, 146 - Elektronisches Modul).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2023 - 15 U 85/22
    Deshalb darf ein Patentanspruch im Nichtigkeitsverfahren nicht so geändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht (BGH, GRUR 2005, 145, 146 - Elektronisches Modul; GRUR 2019, 389 Rn. 33 - Schaltungsanordnung III; GRUR 2021, 579 Rn. 103 - Nachrichtenübermittlungsdienst).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 15 U 85/22

    Vorhangeinrichtung für Rollwagen

    Deshalb darf ein Patentanspruch im Nichtigkeitsverfahren nicht so geändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht (BGH, GRUR 2005, 145, 146 - Elektronisches Modul; GRUR 2019, 389 Rn. 33 - Schaltungsanordnung III; GRUR 2021, 579 Rn. 103 - Nachrichtenübermittlungsdienst).
  • BPatG, 29.05.2019 - 4 Ni 50/17

    Blasenkatheterset - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Blasenkatheterset" - zum

    Bei dieser Ausgangslage sei die Besorgnis des Klägers nicht unbegründet, dass er von dem Beklagten und Patentinhaber wegen Verletzungshandlungen in der Zeit vor Erlöschen des Streitpatents in Anspruch genommen werde (BGH Urt. v. 20.12.2018, X ZR 56/17 - Schaltungsanordnung III; ebenso BPatG Urt. v. 20.2.2018 - 2 Ni 18/16 (EP) unter Hinweis auf BGH GRUR 1981, 515 - Anzeigegerät; GRUR 85, 871 - Ziegelsteinformling II).

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage besteht gegen ein erloschenes Patent hingegen, wenn der Patentinhaber auf alle Ansprüche aus dem Patent für die Vergangenheit verzichtet hat (BGH Urt. v. 20.12.2018, X ZR 56/17 - Schaltungsanordnung III; GRUR 2010, 1084 Rn. 10 - Windenergiekonverter).

  • BGH, 15.12.2020 - X ZR 120/18

    Nachrichtenübermittlungsdienst

    Der Schutzbereich eines Patents, dessen erteilte Fassung ein auf einem Mobilfunkgerät im Zusammenwirken mit einem Server ausgeführtes Verfahren schützt, ist nicht zwingend schon deshalb erweitert, weil der Patentanspruch im Nichtigkeitsverfahren um einen Verfahrensschritt ergänzt wird, der auf dem Server ausgeführt wird (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - X ZR 56/17, GRUR 2019, 389, Schaltungsanordnung III).

    Deshalb darf ein Patentanspruch im Nichtigkeitsverfahren nicht so geändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - X ZR 56/17, GRUR 2019, 389 Rn. 33 - Schaltungsanordnung III; Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, GRUR 2005, 145, 146 - Elektronisches Modul).

  • BPatG, 30.06.2020 - 4 Ni 17/18

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Packmaterialumwandlungsmaschine" - zur

    14_Der Auffassung der Klägerin, dass es sich beim Gegenstand nach Anspruch 3 gemäß Hilfsantrag 1 unter Hinweis auf die Entscheidung BGH GRUR 2019, 389, Rn. 33-36 - Schaltungsanordnung III, um eine Schutzbereichserweiterung handele, nämlich ein aliud, ist nicht zuzustimmen.

    Auch soweit die Klägerin bezüglich des Anspruchs 5 nach Hilfsantrag wie zum diesbezüglichen Vortrag zu Anspruch 3 nach Hilfsantrag 1 meint, dass es sich vorliegend ebenfalls um ein aliud handele und sie hierzu ebenfalls auf die Entscheidung BGH, GRUR 2019, 389, Rn. 33-36 - Schaltungsanordnung III, verweist, fehlt es - wie oben ausgeführt - an einem selbständigen zusätzlichen Element.

  • BPatG, 15.01.2021 - 6 Ni 15/18
    Die Situation ist daher auch nicht vergleichbar mit der aus der BGH-Entscheidung in der Sache X ZR 56/17 - Schaltungsanordnung III, in der die Erwägungen des erkennenden Senats im Verfahren 6 Ni 7/15 (EP) zur Schutzbereichserweiterung bestätigt worden seien.

    Da somit keiner der Patentansprüche nach Hilfsantrag I so geändert wurde, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbeziehen würde, sind die von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen X ZR 56/17 - Schaltungsanordnung III bzw. 6 Ni 7/15 (EP) nicht einschlägig und eine Erweiterung des Schutzbereichs liegt nicht vor.

  • BPatG, 04.12.2018 - 4 Ni 60/16
    Da das Streitpatent infolge Zeitablauf seit dem 20. September 2014 ex nunc erloschen ist, ist für die Nichtigkeitsklage deshalb ein besonderes, eigenes Rechtsschutzbedürfnis des Klägers erforderlich (vgl. BGH Urt. v. 20.12.2018, X ZR 56/17; GRUR 2008, 279 - Kornfein; GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; GRUR 2007, 309 Tz. 7 - Schussfädentransport; vgl. auch Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 6. Aufl. Rdn. 140 m. w. N.).
  • BPatG, 19.01.2021 - 4 Ni 4/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung zur Kraftübertragung für eine

    Deshalb darf ein Patentanspruch im Nichtigkeitsverfahren nicht so geändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht (vgl. BGH GRUR 2005, 145, 146 - elektronisches Modul; GRUR 2019, 389 - Schaltungsanordnung III).
  • BPatG, 21.06.2023 - 4 Ni 34/21
    Die nachträgliche Einbeziehung eines vom Streitpatent in der erteilten Fassung nicht geschützten Gegenstands in einen Patentanspruch führt zu einer Erweiterung des Schutzbereichs des Streitpatents (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - X ZR 56/17; GRUR 2019, 389 LS und Rn. 33 - Schaltungsanordnung III).
  • BPatG, 30.06.2022 - 2 Ni 43/20
  • BPatG, 10.08.2022 - 9 W (pat) 58/19
  • BPatG, 20.03.2019 - 8 W (pat) 17/17

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Hydrodynamischer Drehmomentwandler" - zum

  • BPatG, 21.06.2021 - 2 Ni 3/20

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Steuern einer Vorrichtung zur

  • BPatG, 19.09.2019 - 1 Ni 4/18
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